Aktuelles

Änderung der gesetzlichen Zuzahlung ab dem 01.01.2027

Patienteninformation über Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlung für Heilmittelverordnungen in der Physio- und Ergotherapie ab Januar 2027.

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie darüber informieren, dass sich aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung zum 1. Januar 2027 die Zuzahlung für physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen erhöht.

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten gilt künftig folgende Regelung:

Bisher (bis 31.12.2026): 10,00 € je Verordnung zuzüglich 10 % der Behandlungskosten.

Ab dem 01.01.2027: 15,00 € je Verordnung zuzüglich 10 % der Behandlungskosten.

Die Erhöhung des festen Zuzahlungsbetrages von 10,00 € auf 15,00 € betrifft somit jede ab 01.01.2027 begonnene zuzahlungspflichtige Heilmittelverordnung.

Wichtig: Die Zuzahlung wird pro Verordnung berechnet, nicht pro Behandlungstermin.

Patientinnen und Patienten, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind und einen gültigen Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse vorlegen, sind selbstverständlich weiterhin von der Zuzahlung befreit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr NetteVital-Team